Die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar wurde vom Rat der Stadt beschlossen, ab sofort wird sie in der gültigen Form vom 01.07.2016 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.

Online-Antragsverfahren für Anträge innerhalb der Fußgängerzone

Für das Jahr 2024 können Sie ab sofort Ihre Anträge für die Nutzung der öffentlichen Fläche vor Ihrem Geschäft per Antragsformular stellen.

Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:

Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:

GOSLAR marketing gmbh
Markt 1, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Stefanie Dreßler und Jan-Patrick Simon
Tel. 05321-780651 + 780690, Fax 05321-780655 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt. Bitte wenden Sie sich für die Antragsstellung an:

Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Mirjam Fiege
Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.