Bereits im Dezember 2008 wurde die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar vom Rat der Stadt beschlossen, ab sofort wird sie in der gültigen Form vom 20.12.2011 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.
- Informationen und Anträge Sondernutzungen Einzelhandel
- Informationen und Anträge Sondernutzungen Gastronomie
Online-Antragsverfahren für Anträge innerhalb der Fußgängerzone
Für das Jahr 2019 können Sie ab sofort Ihre Anträge für die Nutzung der öffentlichen Fläche vor Ihrem Geschäft online unter https://sondernutzungen-gmg.goslar.de/ stellen.
Sofern Sie im letzten Jahr bereits an unserem Online-Antragsverfahren teilgenommen haben, stehen Ihnen Ihre Daten inkl. Fotos aus dem Vorjahr unter „Meine Sondernutzungen“ (Menüleiste oben) komplett zur Verfügung. Sie müssen diese also lediglich überprüfen, ggf. anpassen und damit neu beantragen. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben sollten, kann Ihnen dieses an Ihre Email-Adresse neu zugeschickt werden.
Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, werden Sie nach der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Wahl eines Passwortes selbsterklärend durch das Antragsverfahren geführt. Sie können hierbei problemlos die benötigten Angaben (Beschreibung, Maße, Fotos) hinterlegen und den Antrag an uns senden.
Neben dem Vorteil der unbürokratischen und schnellen Antragstellung bleiben alle Antragsdaten im System gespeichert und stehen Ihnen später für Anpassungen oder weitere Anträge zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:
Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:
GOSLAR marketing gmbh
Markt 1, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Nina Sturde und Jan-Patrick Simon
Tel. 05321-780650 + 780690, Fax 05321-780655
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Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt. Bitte wenden Sie sich für die Antragsstellung an:
Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Annette Warzecha
Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
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