Die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar wurde vom Rat der Stadt beschlossen, ab sofort wird sie in der gültigen Form vom 01.07.2016 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.
- Informationen und Anträge Sondernutzungen Einzelhandel
- Informationen und Anträge Sondernutzungen Gastronomie
Online-Antragsverfahren für Anträge innerhalb der Fußgängerzone
Für das Jahr 2024 können Sie ab sofort Ihre Anträge für die Nutzung der öffentlichen Fläche vor Ihrem Geschäft per Antragsformular stellen.
Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:
Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:
GOSLAR marketing gmbh
Markt 1, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Stefanie Dreßler und Jan-Patrick Simon
Tel. 05321-780651 + 780690, Fax 05321-780655
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Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt. Bitte wenden Sie sich für die Antragsstellung an:
Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Ansprechpartner: Mirjam Fiege
Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
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