Satzung & Gebühren
Folgende Dokumente können Sie sich hier herunterladen oder bei der GOSLAR marketing gmbh (Tourist-Information, Markt 1) einsehen:
- Sondernutzungssatzung inkl. Gestaltungsrichtlinien
- Gebührenordnung
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Werbeschilder und die Nutzung als Straßencafé
Folgende gastronomische Nutzungen in der Fußgängerzone sind erlaubnispflichtig und müssen schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh beantragt werden:
- Außengastronomie (Straßencafés)
- Mobile Werbeschilder
- Werbe- und Promotionveranstaltungen
Antragsunterlagen
Im Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Antragsstellers (lt. Eintrag im Handelsregister)
- Art der beabsichtigten Sondernutzung
- Ort der Sondernutzung (Straße, Hausnummer)
- Beginn und Dauer der Sondernutzung
Detailliert werden zur Antragsbearbeitung folgende Angaben benötigt:
- Anzahl, Breite und Höhe des Werbeschildes
Die maximale Größe von Werbeschildern ist auf das Format DIN A1 (594 mm x 841 mm) beschränkt und darf die Gesamtmaße von 0,75 m Breite und 1,25 m Höhe nicht überschreiten. Aufsätze sind nicht zulässig. - Maße der beantragten Außenfläche (inkl. Anzahl, Maße Mobiliar)
- Art, Anzahl, Form, Farbe und Maße der Sonnenschirme
- Art, Anzahl, Maße und Beschreibung der Dekoration (z.B. Pflanzkübel)
Die Antragsstellung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh erfolgen.
Sollten bestimmte Rahmenbedingungen der Satzung Fragen aufwerfen, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gern.
Ansprechpartner
GOSLAR marketing gmbh (abzugeben in der Tourist-Information)
Markt 1, 38640 Goslar
Stefanie Dreßler: Tel. 05321-780651, Fax 05321-780655
Jan-Patrick Simon: Tel. 05321-780690, Fax 05321-780655
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Für Sondernutzungen außerhalb der Fußgängerzone wenden Sie sich bitte an:
Stadt Goslar
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Mirjam Fiege: Tel. 05321-704485, Fax 05321-7041485
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